
Amt für Ästhetische Angelegenheiten
Das Amt für Ästhetische Angelegenheiten ist eine unabhängige, selbstverwaltete Institution zur Sicherung, Pflege und Weiterentwicklung ästhetisch relevanter Zustände. Es wurde eingerichtet, um dem fortschreitenden Schwund visueller Qualität entgegenzuwirken und kulturelle Restbestände¹ systematisch zu dokumentieren, zu erneuern und öffentlich zugänglich zu machen.
Als interdisziplinäres Kollektiv operiert das Amt an der Schnittstelle von Kunst, Gestaltung und Kommunikation. Seine Maßnahmen reichen von visuellen Interventionen über angewandte Designprozesse bis hin zu temporären Verschönerungseinheiten und kulturstabilisierenden Sondereditionen. Alle Arbeiten entstehen in amtseigener Produktion, werden registriert, signiert, geprägt und in limitierter Auflage veröffentlicht.² Das Amt verfolgt keine wirtschaftlichen Hauptinteressen. Sein primäres Ziel ist die Verbesserung der allgemeinen Raumwirkung und die Minimierung alltäglicher Enttäuschungen im visuellen Bereich. Zu diesem Zweck initiiert es Ausstellungen, Editionen, Untersuchungen und gestalterische Feldversuche. Die dabei entstehenden Artefakte dienen sowohl der öffentlichen Erbaulichkeit als auch der langfristigen Sicherung ästhetischer Handlungsfähigkeit. Die Mitgliedschaft im Amt erfolgt nicht durch Antrag, sondern durch Haltung. Wer ästhetische Verantwortung übernimmt, ist automatisch Teil der Behörde.

Typografische Maßnahmen zur ästhetischen Grundversorgung
Diese Edition versammelt amtlich geprüfte typografische Maßnahmen zur Stabilisierung visueller Zustände. Jedes Motiv erfüllt eine klar definierte Funktion innerhalb der ästhetischen Grundversorgung und wurde zur Anwendung im privaten wie öffentlichen Raum freigegeben.
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Bildgebundene Maßnahmen zur Wahrnehmungsregulierung
Diese Edition versammelt bildgebundene Maßnahmen zur Regulierung, Irritation und Neujustierung visueller Wahrnehmung. Die Motive entziehen sich eindeutiger Lesbarkeit und wurden daher nicht benannt, sondern klassifiziert. Ihre Wirkung entfaltet sich im Zusammenspiel von Form, Farbe, Dichte und Wiederholung.
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¹ Begriff gemäß § 3 Abs. 2 der Ästhetikerhaltungsrichtlinie (ÄERL).
² Vgl. Editionskennzeichnung und Materialangaben in den amtlichen Druckwerken des Amtes.














